Rechtliches

KI-Hinweis für Ihre Kunden

Diese Bausteine bekommt jeder Kundenbetrieb. Sie decken die Transparenzpflicht (Art. 50 KI-Verordnung) und die Informationspflicht (Art. 13 DSGVO) gegenüber Anrufern ab.

1. Ansage zu Gesprächsbeginn (fest im Assistenten)

„Guten Tag, hier ist [Name], die digitale Assistentin von [Betrieb]. Ich bin eine KI und nehme Ihr Anliegen auf, damit sich das Team schnell bei Ihnen melden kann.“

2. Textbaustein für die Datenschutzerklärung des Betriebs

Telefon-Assistent
Wenn wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen können, wird er an unsere digitale Telefon-Assistentin weitergeleitet. Dabei handelt es sich um ein KI-System, das sich zu Beginn des Gesprächs als solches vorstellt. Verarbeitet werden Ihre Rufnummer, Ihre Angaben im Gespräch (Name, Anliegen, Adresse, E-Mail-Adresse, Wunschtermin) sowie ein Text-Transkript. Eine Tonaufzeichnung wird nicht gespeichert. Zweck ist die Bearbeitung Ihres Anliegens, unser Rückruf, gegebenenfalls die Eintragung eines Termins und die Erstellung eines Angebots (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Wir setzen hierfür den Dienst Kundensignal (Linder Digital, Fichtenau) als Auftragsverarbeiter ein, der wiederum ElevenLabs Inc. (USA, EU-Datenverarbeitung, Standardvertragsklauseln) für die Sprachverarbeitung und Lovable Labs Inc. für Hosting, E-Mail-Versand und KI-Textmodelle nutzt. Transkripte werden nach spätestens 90 Tagen gelöscht, Termin- und Angebotsdaten nach spätestens 12 Monaten. Nach dem Anruf erhalten Sie gegebenenfalls eine E-Mail mit der Zusammenfassung, einem Terminvorschlag oder einem Angebot; Sie können dem jederzeit widersprechen. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch richten Sie an [E-Mail des Betriebs].

3. Hinweis auf der Kontaktseite (optional, empfohlen)

„Wenn wir auf der Baustelle sind, nimmt unsere digitale Assistentin [Name] Ihren Anruf entgegen. Sie ist eine KI, notiert Ihr Anliegen, kann einen Termin vormerken und wir rufen zurück. Notfälle stellt sie direkt durch.“

4. Was der Betrieb nicht tun darf

  • Den KI-Hinweis aus der Begrüßung entfernen.
  • Den Assistenten für Werbeanrufe oder ausgehende Kaltakquise nutzen (§ 7 UWG).
  • Gespräche zusätzlich aufzeichnen, ohne die Anrufer ausdrücklich zu fragen (§ 201 StGB).
  • Angebote der KI unprüft versenden oder Preise zusagen, die nicht in der eigenen Preisliste stehen.
  • Transkripte an Dritte weitergeben, die nicht mit dem Anliegen befasst sind.

Stand: September 2026

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